Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber gewerblichen Kunden, Geschäftskunden, Unternehmen, Kaufleuten sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten ausschließlich, auch wenn wir in Kenntnis entgegen stehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführen, es sei denn, es wird eine individuelle Vereinbarung getroffen.

Preise

  1. Unsere Preise gelten ab Lager beziehungsweise ab Servicestandort in Frankfurt am Main ausschließlich Verpackung und Transport, bei Zubehör mit Verpackung

  2. Genannte Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sobald eine Lieferfrist von mehr als ein Monat ab Vertragsschluss vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise.

  3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird bei Rechnungsstellung in gültiger Höhe gesondert ausgewiesen.

Zahlungen

  1. Rechnungen sind zahlbar sofort ohne Abzug, sie sind ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Weist die Rechnung andere Zahlungsbedingungen aus, sind diese maßgebend.

  2. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer/Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten sind oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Käufer/Kunde nur insoweit befugt, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

  3. Teilzahlungen sind unzulässig und bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.

  4. Der Käufer/Kunde ist ab Rechnungsstellung sofort in Verzug, maßgeblich ist das Rechnungsdatum.

Lieferungen von Waren und Dienstleistungen

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder einem Kostenvoranschlag nichts anderes ergibt, gilt Lieferung "ab Lager" als vereinbart.

  2. Die Vereinbarung eines verbindlichen Liefertermins zwischen uns und dem Käufer / Servicekunnden bedarf gesonderter Feststellung.

  3. Liefertermine und Lieferfristen verlängern sich angemessen in Fällen höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. In diesen Fällen sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen können beide Seiten, wenn für sie die weitere Durchführung des Vertrages unzumutbar ist, vom Vertrag zurücktreten.

  4. Geraten wir aus von uns zu vertretenden Gründen in  Lieferverzug, steht dem Käufer das Recht zu, nach Setzen einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzugs sind entsprechend Ziffer VI. beschränkt. Dies gilt nicht, wenn ein Fixgeschäft vereinbart wurde.

  5. Rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt uns vorbehalten.

  6. Wird die Ware an den Käufer versendet, haben wir mit der Übergabe der Waren an den Spediteur, den Frachtführer oder an die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Einrichtung unsere Leistungspflichten erfüllt, gleichzeitig geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. 

  7. Wird technischer Service geliefert, erstellen unsere Techniker nach Abschluß einen schriftlichen Serviceschein, auf dem die ausgeführten Arbeiten, verwendete Ersatzteile und Material sowie Fahrzeit oder Anfahrtpauschale erfasst werden. Mit der Unterschrift des Servicescheines bestätigt der Kunde die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages inklusive Erhalt der Ersatzteilem , des Materials oder des Zubehörs.

 Annahmeverzug des Kunden

  1. Nimmt der Käufer die Ware nicht an, so sind wir berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 5 Werktagen Tagen vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Im letzteren Fall können wir 15 % des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung verlangen, sofern nicht nachweislich ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns vor, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.

  2. Statt einer Geltendmachung dieser Rechte sind wir nach Setzung und ergebnislosem Ablauf einer Frist von 14 Tagen berechtigt, anderweitig über die Ware zu verfügen und den Käufer mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.

  3. Der Käufer kommt nicht in Annahmeverzug, solange er an der Annahme der Ware durch höhere Gewalt gehindert ist.

  4. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, so sind wir berechtigt, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstehenden Kosten, bei Lagerung in unseren Räumen mindestens jedoch 2,0 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat, dem Käufer in Rechnung zu stellen.

  5. Wird ein vorher geplanter und vereinbarter Serviceeinsatz auf Kundenwunsch storniert oder nur teilweise ausgeführt, so sind wir berechtigt den bis dahin erfolgten Arbeitsaufwand in Rechnung zu stellen. Hierzu gehören u.a. der Arbeitsaufwand für Erstellung des Kostenvoranschlages, gelieferte oder eigebaute Ersatzteile und Zubehör, Arbeitszeiten für Serviceleistungen und entstandene Kosten für An- und Abfahrt. Für ausgepackte Teile und Meterial behalten wir uns das Recht vor 25% des Warenwertes in Rechnung zu stellen, da diese nicht mehr als Neuware verkauft werden kann.

Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Waren, Ersatzteile, Material, Zubehör und Gegenstände bleiben bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Geschäftsvorgang unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers / Kunde, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt die Kaufsache auch ohne Rücktritt vom Vertrag zurück zu verlangen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass wir oder von uns hierzu beauftragte Personen für diesen Zweck seine Lager- und Geschäftsräume betreten und die Kaufsache wieder in Besitz nehmen können. In der Rücknahme der Kaufsache sowie im Falle einer Pfändung der Kaufsache durch uns, liegt nur dann ein
    Rücktritt vom Vertrag vor, wenn, sofern nach § 323 Abs. 2 BGB nicht entbehrlich, wir dem Kunden erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt haben und wir den Rücktritt ausdrücklich schriftlich erklären; das gleiche gilt für die Pfändung der Kaufsache durch unser Unternehmen. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös auf die Verbindlichkeiten des Käufers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

  2. Im Falle der Verarbeitung und / oder Verbindung des Liefergegenstands mit Sachen, die nicht in unserem Eigentum stehen, erwerben wir einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Werts des verarbeiteten Liefergegenstands zu den Sachen im Zeitpunkt der Bearbeitung.

  3. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, er haftet selbstschuldnerisch für den Voll- und Teiluntergang der Waren.

  4. Bei Pfändungen oder sonstiger Eingriffe Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

  5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl freizugeben, soweit der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

Gewährleistung für gelieferte Waren

  1. Abbildungen und Angaben in Katalogen und Prospekten sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen der Produkte, Modelle, Konstruktionen oder der Ausstattung bleiben den Herstellern der Waren vorbehalten.

  2. Wir haften nicht für Eigenschaften der Waren, die der Käufer nach öffentlichen Informationen, Angaben des Herstellers oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann.

  3. Für Kaufleute setzen Gewährleistungsrechte des Käufers voraus, dass diese ihren nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen sind.

  4. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, kann der Käufer Nacherfüllung verlangen, die wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Nachlieferung erbringen können. Wir behalten uns das Recht vor, im Rahmen der Gewährleistung fehlerhafte Geräte, einzelne Elemente, Zusatzkomponenten oder Teile auszutauschen oder ein vergleichbares Produkt vorübergehend, bis zur Behebung des Mangels, zur Verfügung zu stellen. In dem hierfür erforderlichen Umfang wird der Käufer vor dem Austausch Programme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten entfernen. Der Käufer gibt uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten.

  5. Wir haben die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten nicht zu tragen, soweit die Aufwendungen sich dadurch erhöhen, dass die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Sitz oder die gewerbliche Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache.

  6. Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

  7. Aus mangelhaften Teillieferungen kann der Käufer keine Rechte hinsichtlich der übrigen Teillieferungen herleiten.

  8. Unsere Gewährleistungsverpflichtung entfällt, soweit der Käufer ohne unsere Zustimmung Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte Änderungen vornehmen lässt.

  9. Ergibt eine Überprüfung, das ein Mangel nicht vorliegt, so sind wir berechtigt, eine Aufwandserstattung zu den am Tag der Mängelanzeige gültigen Stundensätzen gemäß unserer Dienstleistungspreisliste, zuzüglich notwendiger Reisekosten, Fahrtzeiten, Kosten für Datenträger, Kopierkosten und sonstiger Auslagen sowie Mehrwertsteuer, zu verlangen.

  10. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Ware und ist eine Verjährungsfrist. Sie wird durch Nacherfüllungsversuche weder gemindert noch verlängert.

Gewährleistung für Serviceleistungen

  1. Für alle Reparaturen und Wartungsarbeiten an Hardware, Bürogeräten, Druckern und Multifunktionsgeräten gilt eine Garantie von 6 Monaten ab Fertigstellung. Sie bezieht sich auf die ausgeführten Arbeiten und verwendete Ersatzteile/Material, welche auf unserem Serviceschein erfasst wurden.
     
  2. Die Garantie gilt nicht für das gesamte Gerät.
     
  3. An- und Abfahrtkosten bleiben von unserer Garantie ausgeschloßen und werden in Rechnung gestellt.
     
  4. Bei der Verwendung von nicht Original-Verbrauchsmaterialien (AlternativToner) gilt unsere Garantie nur insoweit, als das nachgewiesen wird dass eine Störung nicht von diesen verursacht wurde oder sie nachweislich von uns geliefert wurden.
     
  5. Servicebedarf der auf die Verwendung von nicht Original-Materialien zurück zu führen ist, sollte beim Lieferanten der Materialien beansprucht werden.
     
  6. Auf Kundenwunsch führen wir diese Reparaturen und Wartungen kostenpflichtig aus. Unsere Rechnungen sind dann vom Auftraggeber zu bezahlen und gemäß unseren Zahlungsbedingungen zu begleichen.
     
  7. Diese Kosten kann der Kunde danach in Eigeninititive an den Lieferanten der Materialien weiter berechnen. 

Haftung

  1. Wir haften für Schäden die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wir haften für Schäden, die bei der Beschaffenheit der Sache, für welche wir eine Garantie übernommen haben, nicht vorliegt, wenn wesentliche Vertragspflichten durch uns schuldhaft verletzt werden sowie verschuldensunabhängig für Schadensersatz-ansprüche aufgrund der §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz. Andere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

  2. Unsere Haftung wird beschränkt auf vorhersehbare und  vertragstypische Schäden. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn unsere gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

  3. Wir haften nicht für Datenverluste, die sich aus bei Warenlieferung und der damit verbundenen Datenspeicherung ergeben können, Datensicherung, Datentransfer und/oder ie Beseitigung von Fehlern in Datenbeständen des Käufers sind Sache des Käufers.

  4. Ein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen ist außer unter den in Abs. 1 für Schadensersatzansprüche genannten Voraussetzungen ausgeschlossen.

  5. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform, z. B. Brief, Fax, E-Mail oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache an:

                    HCS EDV-Service GmbH
                    Eschborner Landstr.42-50
                    60489 Frankfurt am Main
                    Fax 069-75300340
                    info@hcs-edv-service.de

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie die empfangene Leistung nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns ggf. Wertersatz leisten, es sei denn die Verschlechterung der Sache beruht auf einer Prüfung der Sache, die Sie in dieser Form auch in einem Ladengeschäft hätten vornehmen können. Soweit der Wert der Bestellung nicht mehr als 40,00 Euro beträgt oder Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben, erfolgt die Rücksendung auf Kosten des Käufers, ansonsten auf Kosten des Anbieters. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Wenn Sie Unternehmer im Sinne des §14 BGB sind und bei Abschluss des Vertrages in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht das Widerrufsrecht nicht.

Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Erfüllungsort

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wenn der Besteller gewerblicher Kunde, Kaufmann, Unternehmen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt als Gerichtsstand Frankfurt am Main.  Wir behalten uns das Recht vor, den Besteller auch an seinem Sitz zu verklagen. Erfüllungsort ist Frankfurt am Main.

Sonstiges

Sind eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam, so bleibt der Vertrag im Überigen wirksam. Soweit die Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.